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Mit diesem Buch erstellen Sie schnell und einfach eine fehlerfreie Nebenkostenabrechnung. Der Autor führt Sie Schritt für Schritt durch die Abrechnung und gibt auch zu Problemfällen verständliche Antworten.
So können Sie sich mit rechtlich sicherem Faktenwissen vor dem ewigen Streitthema Nebenkosten schützen!
Einleitung
Abkürzungen
Wie Sie die Nebenkosten mit Ihrem Mieter vereinbaren
Welche Nebenkosten sind umlagefähig?
1. Laufende öffentliche Lasten des Grundstücks
2. Kosten für die Wasserversorgung
3. Kosten für Entwässerung
4. Heizkosten
5. Kosten für Warmwasser
6. Kosten für verbundene Heizungs- und Warmwasserversorgungsanlagen
7. Die Kosten für den Aufzug
8. Kosten für Straßenreinigung und Müllabfuhr
9. Kosten für Hausreinigung und Ungezieferbekämpfung
10. Kosten für die Gartenpflege
11. Kosten für die Beleuchtung
12. Kosten für die Schornsteinreinigung
13. Beiträge für die Sach- und Haftpflichtversicherung
14. Kosten für den Hausmeister
15. Kosten für Antenne oder Kabelanschluss
16. Kosten einer maschinellen Wascheinrichtung
17. Sonstige Betriebskosten
So rechnen Sie richtig ab
Die Heizkostenabrechnung
Ihr Mieter reklamiert - was tun?
Für alle Fälle - was Sie sonst noch wissen sollten
Stichwortverzeichnis
Der Autor
Eine lästige Pflicht, die sich bezahlt macht
Eigentlich ist eine zügige, akkurate Abrechnung im Interesse aller Beteiligten. Dennoch schieben nicht wenige Vermieter die Abrechnung der Nebenkosten möglichst lange vor sich her. Sie empfinden die Abrechnung als lästige Pflicht, die nicht viel einbringt - allenfalls ein wenig Ärger, wenn nämlich der Mieter den einen oder anderen Posten beanstandet.
So verständlich diese Sicht der Dinge sein mag, sie kann sehr nachteilige Folgen haben. Denn wer nicht richtig und nicht rechtzeitig abrechnet, der verwirkt seine Ansprüche und verschenkt unter Umständen eine erkleckliche Summe Geld. Wenn Sie sich nur schwer zur jährlichen Abrechnung aufrappeln können, sollten Sie daran denken: Unterm Strich macht es sich allemal bezahlt, frühzeitig und korrekt abzurechnen.
Bis wann müssen Sie abrechnen?
Innerhalb von zwölf Monaten nach Ende der Abrechnungsperiode müssen Sie abgerechnet haben. Wenn Sie, wie es allgemein üblich ist, für das Kalenderjahr abrechnen, dann haben Sie für die Abrechnung des Jahres 2007 noch bis zum 31. Dezember 2008 Zeit. Dabei ist das Datum entscheidend, an dem die Abrechnung dem Mieter zugeht. Das Datum des Poststempels oder das Datum auf dem Einlieferungsschein sind irrelevant.
Haben Sie innerhalb der Zwölfmonatsfrist keine Abrechnung vorgelegt, können Sie keine Nachforderungen mehr stellen - es sei denn, nicht Sie haben die Verzögerung zu vertreten, sondern zum Beispiel die Hausverwaltung.
Wenn die Post nicht (rechtzeitig) ankommt
Es ist üblich und im Allgemeinen auch völlig ausreichend, die Abrechnung mit der Post zu verschicken - mit einem ganz normalen Standardbrief (AG Leipzig, Urteil vom 6. September 2005, ZMR 2006, S. 48). Ihre Adresse sollten Sie unbedingt angeben. Wenn der Brief nämlich nicht zustellbar ist, müsste er dann an Sie zurückgeschickt werden.
Um die Zwölfmonatsfrist zu wahren, dürfen Sie darauf vertrauen, dass die übliche Beförderungsdauer eingehalten wird (BGH, Beschluss vom 15. April 1999, NJW, S. 2118). Und das sind eigentlich ja nur zwei, drei Tage. Für Verzögerungen bei der Post sind nicht Sie als Absender verantwortlich (BGH, Beschluss vom 13. Mai 2004, WM 2004, S. 412).
Bestreitet Ihr Mieter allerdings, überhaupt eine Abrechnung bekommen zu haben, müssten Sie den Beweis erbringen, dass Sie ihm doch zugegangen ist.
© BdSt Steuerzahler Service GmbH 2015