GmbH-Geschäftsführer haften oft persönlich uneingeschränkt, weil ihr privates Vermögen nicht vor Zugriffen fremder Dritter bzw. vor Gläubigern geschützt ist. Ein Missverständnis ist, dass nur bei vorsätzlichen Rechtsverstößen, bei nicht gezahlten Sozialversicherungsbeiträgen oder Steuern oder bei einer Insolvenz persönlich zu haften ist.
Doch viele weitere Risiken, Privatvermögen zu verlieren, kommen hinzu. Dabei ist ein solcher Vermögensverlust durch frühzeitige und rechtssichere Gestaltungen vermeidbar (Asset Protection). Für GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer ist zudem bedeutsam, betriebliche Gewinne flexibel, steuerneutral und ohne Zugriffsmöglichkeiten Dritter in Privatvermögen umwandeln zu können.
Legale Möglichkeiten, den Betriebsgewinn steueroptimiert und haftungsbefreit im Unternehmen zu belassen, können im Einzelfall ebenfalls wichtig sein.
Im Preis enthalten sind: 2 x Übernachtung im Studio 1 x Aperitif am Anreisetag 2 x Tagungspauschalen mit Getränken und 2 x Mittagessen 2 x Abendessen in Syltner Lokalen Seminargebühr mit ausführlichen Unterlagen
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