Umsatzsteuer

Legen eines Hauswasseranschlusses

Das Legen eines Hauswasseranschlusses unterliegt dem ermäßigten Umsatzsteuersatz. Dies gilt auch dann, wenn diese Leistung nicht von dem Wasserversorgungsunternehmen erbracht wird, das das Wasser liefert. Ein Hauswasseranschluss ist die Verbindungsstelle zwischen der Wasserleitung des Versorgungsunternehmers und den Leitungen des Verbrauchers bzw. den Hauseinführungen. Das Legen eines Hauswasseranschlusses umfasst alle Leistungen, die der den Anschluss verlegende Unternehmer gegenüber seinem Leistungsempfänger erbringt.

Dabei umfasst die Begünstigung (ermäßigter Umsatzsteuersatz) auch übliche Nebenleistungen, wie z. B. den Bodenaushub, wenn diese von demselben Unternehmer erbracht werden und der Hauptleistung „Legen eines Hauswasseranschlusses“ ausschließlich und unmittelbar dienen. Von der steuerlichen Begünstigung nicht erfasst sind dagegen
Eingangsleistungen gegenüber dem Unternehmer, der die Leistung „Legen eines Hauswasseranschlusses“ erbringt. Ebenso wenig sind Leistungen begünstigt, die nicht oder nicht ausschließlich das Legen eines

Hauswasseranschlusses betreffen. Insbesondere nicht begünstigt und damit dem Regelumsatzsteuersatz unterliegend sind Arbeiten, die der Herstellung eines Mehrfachanschlusses(Strom, Telekommunikation, Gas und Wasser) dienen.

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