Corona bestimmt derzeit komplett unser Leben. Blicken wir ein Jahr zurück: Zuerst waren es Nachrichten aus China, dann waren es politische Maßnahmen, diese erzeugten wiederum wirtschaftliche Konsequenzen und schließlich gibt es keinen Bereich mehr, der nicht von Corona berührt ist. Kitas und Schulen sind dicht, Altersheime können nur schwerlich besucht werden, die Festtage um Weihnachten und den Jahreswechsel durften in der Familie nur eingeschränkt verbracht werden.
Für viele Menschen wirkten diese Maßnahmen schwerer als das sogenannte „Herunterfahren der Wirtschaft“. Restaurants und fast alle Geschäfte sind seit November geschlossen, Existenzen stehen vor dem Aus, gesamte Wirtschaftsbereiche erlahmen oder stehen still. Abermals stellte die Politik für diese staatlichen Eingriffe üppige finanzielle Kompensationen in Aussicht. Noch hörte man leise die Schlagwörter wie „Bazooka“, „Wumms“ oder „kein Arbeitsplatz muss durch Corona verloren gehen“. Abermals wurden Milliardenbeträge ins mediale Schaufenster gestellt. Vor schönen Slogans, wie „Die Krise meistern – Zukunft gestalten“ wurde Hilfe versprochen!
Im Januar 2021 haben viele Unternehmerinnen und Unternehmer nach der Phase der Hoffnung, der Wut, der Resignation nun eine sehr große der Enttäuschung und Perspektivlosigkeit. Sicher, erste Abschlagszahlungen kommen, aber die Hilfe kommt für viele zu spät. Gerade die letzten drei Monate zeigen die systematischen Schwachstellen deutlich auf. Der politische Wille, tatsächlich zu helfen ist präsent, aber Wille allein reicht nicht! Die selbstgeschaffenen Strukturen stehen den notwendigen Maßnahmen entgegen. Wir ertrinken in Bürokratie und das Verständnis für praktische Abläufe ist schlicht nicht vorhanden! Dass die steuerberatenden Berufe die Hilfen beantragen sollen ist gut, denn so werden Kompetenz, Beratung und Betrugsprävention gebündelt.
Damit war aber auch klar, dass diese Berufe enorm viel zusätzliche Arbeit haben. Abgesehen von der schlechten EDV und den administrativen Rahmenbedingungen mussten wir um die Fristverlängerung bei der Abgabe der Steuererklärungen kämpfen. Das Bundesfinanzministerium sah hier keinen Handlungsbedarf. Das war nicht nur realitätsfremd, sondern dreist. Es ist nun anders gekommen. Zudem wird immer deutlicher, unsere föderalen Strukturen sind an dieser Stelle kontraproduktiv. Alles ist 16 mal plus Eins unterschiedlich. Der Wille zur Abkehr wird zwar formuliert, doch die Sonderwege der Bundesländer sind wiederum Routine. Es nervt!
Bei allen Aufzählungen fehlt das Wichtigste: das Leben. Die Maßnahmen sollen uns schützen, sie sollen die Pandemie eindämmen und sie sollen die Corona-Infektion besiegen. Dieses Ziel steht am Anfang und dieses Ziel ist Primat. Dennoch müssen alle Maßnahmen kritisch gesehen werden, denn nur so ist eine Besserung möglich. Einige Beispiele zeigen den Handlungsbedarf auf:
Novemberhilfen im Januar – in Österreich in 5 Tagen
Ende Oktober 2020 verkündeten Bund und Länder den zweiten Lockdown. Gleichzeitig versprachen sie „Novemberhilfen“ für die betroffenen Unternehmen. Doch es dauerte 4 Wochen, bevor überhaupt Anträge gestellt werden konnten, weil die Länder sich außerstande sahen, den Prozess zu verwalten und der Bund deshalb eilig IT-Lösungen programmieren lassen musste.
Die eigentlichen Auszahlungen – abgesehen von Abschlagszahlungen vor allem an Kleinunternehmer – erfolgten erst ab Anfang Januar, also mehr als 10 Wochen nach der Ankündigung. Eine lange Zeit für viele Unternehmen am Ende eines heftigen Krisenjahres!
Dass schnellere Hilfen machbar sind, hat Österreich bewiesen. Dort wurde mit dem „Umsatzersatz“ ein ähnliches Programm beschlossen. Schon drei Tage nach Verkündung des Lockdowns konnten Unternehmen den „Umsatzersatz“ über das bestehende Finanzamtsportal beantragen.
Versprochen wurde, dass die Hilfen innerhalb von 14 Tagen fließen. Und das funktionierte auch. Bis zum 11. 12. hatte Österreich bereits 1,4 Mrd. Euro November- Umsatzersatz ausgezahlt. Anfang 2021 – also noch vor dem regulären Auszahlungsstart in Deutschland – waren es 1, 7 Mrd. Euro. Eine Genehmigung hatte im Durchschnitt nur 5 Tage gedauert! MW
Hektische Masken-Beschaffung und teure Berater
Im Frühjahr 2020, als die erste Welle der Pandemie über Deutschland hinwegbrauste, waren Masken und andere persönliche Schutzausrüstungen, insbesondere in Krankenhäusern und Arztpraxen, knapp. Da weder der Bund noch die Bundesländer ausreichende Mengen an entsprechender Schutzausrüstung für Notfälle vorgehalten hatten, setzte nun rege Betriebsamkeit ein. Auf verschiedenen Wegen sicherte der Bund von März bis Mai 2020 insgesamt für rund 6,2 Mrd. Euro Schutzausrüstung, die zum Teil an medizinische Einrichtungen verteilt wurde. Zu zweifelhafter Bekanntheit gelangte in diesem Zuge das sogenannte Open-House-Verfahren, bei dem jeder Lieferant Anspruch auf einen Vertrag hat, sobald er die Kriterien der Ausschreibung erfüllt. Diese wurden offenbar sehr attraktiv gestaltet, denn in Folge der Ausschreibung wurde der Bund mit Masken überschüttet. Um der Flut an Lieferungen, der Prüfung der Ware sowie der Abwicklung der Rechnungen Herr zu werden, stellte das Bundesgesundheitsministerium externe Berater ein – zunächst bis November 2020 für rund 10 Mio. Euro. Danach wurde das Engagement der Berater um mindestens ein Jahr verlängert – für rund 18 Mio. Euro. Für weitere Kosten sorgen zudem diverse Rechtsstreite mit Lieferanten. Auch ohne die Kosten für Berater und Rechtsstreite ist die Beschaffung der Masken über das Open-House-Verfahren im Vergleich zu den anderen gewählten Verfahren teuer. Zum Vergleich: Im Durchschnitt über alle Verfahren des Bundes kostete die Beschaffung einer OP-Maske 31 Cent und die einer FFP2-Maske 2,66 Euro. Im Open-House-Verfahren sind hingegen durchschnittliche Kosten von 60 Cent bzw.4,63 Euro angefallen. PB
Rückzahlung der Corona-Soforthilfe
Um die durch die Corona-Pandemie bedingten finanziellen Engpässe im Frühjahr 2020 abzufedern, konnten Selbstständige und kleine Unternehmen meist über die Landesbanken der Bundesländer Soforthilfen beantragen. Stellt sich nun heraus, dass die Voraussetzungen für die Gewährung nicht bzw. nicht voll erfüllt wurden, ist ggf. eine Rückzahlung fällig. Grundsätzlich ist jeder Antragstellende selbst verpflichtet, zu prüfen, ob eine existenzbedrohende Wirtschaftslage durch die Corona-Krise vorlag und wie hoch sein tatsächlicher Liquiditätsbedarf war. Inwieweit und in welcher Form das Abrechnungsergebnis der bewilligenden Landesstelle mitzuteilen ist, ist in den Bundesländern unterschiedlich geregelt. Im Zweifelsfall sollte sich jeder Antragsteller auf den Seiten des Landesministeriums bzw. der Landesbanken informieren, wie die Abrechnungs- und Rückzahlungsmodalitäten geregelt sind. Denn auf Nachfrage des BdSt hat das Bundeswirtschaftsministerium im Dezember 2020 mitgeteilt, dass die Entscheidung, ob im Einzelfall eine Rückforderung ansteht, von der zuständigen Landesstelle getroffen wird. Angesichts der aktuellen Lage ist es auch aus Sicht des Bundeswirtschaftsministeriums sinnvoll, den Unternehmen und Selbstständigen angemessene Fristen für die Rückzahlung von zu viel gewährter Soforthilfe einzuräumen und möglichst keine Zinsen zu erheben. Im Ergebnis trifft die Entscheidung aber die zuständige Landesbehörde, so das Ministerium in seiner Antwort. Der BdSt hatte sich für eine bundeseinheitliche Abrechnungspraxis eingesetzt. Wir werden beobachten, ob einzelne Länder unterschiedlich vorgehen. Es kann nicht angehen, dass eine Bundeshilfe unterschiedlich abgerechnet wird. IK
Haushalte über Ausgabensenkungen konsolidieren
Eine aktuelle Studie nimmt rund 200 Konsolidierungsprogramme in 16 OECD-Ländern über vier Jahrzehnte hinweg unter die Lupe. Der Befund ist eindeutig: Defizitabbau über Steuererhöhungen funktioniert nicht, weil diese das Wachstum abwürgen und damit Vertrauen verspielen. Länder, die hingegen bei konsumtiven Ausgaben und (Sozial-)Transfers systematisch den Rotstift ansetzten, konnten die Staatshaushalte erfolgreich konsolidieren.
Die Botschaft und der Auftrag für die Politik ist damit unmissverständlich: Nicht Steuererhöhungen, sondern Ausgabenkürzungen und Entlastungen sind der Schlüssel, um die öffentlichen Haushalte wieder auf soliden Kurs zu bringen. JL
Corona-Rückholaktion mit Sonderflügen
Als sich die Corona-Pandemie im März vergangenen Jahres immer weiter ausbreitete und Grenzen geschlossen sowie Flüge gestrichen wurden, steckten rund 240.000 Deutsche im Ausland fest – Touristen, Geschäftsreisende oder Menschen, die einen Freiwilligendienst im Ausland leisteten. Am 17. März 2020 startete das Auswärtige Amt daher eine Rückholaktion für deutsche Staatsangehörige und ihre Familienmitglieder. Reisende, die nicht mit verfügbaren Linienflügen und Flügen von Reiseveranstaltern, die teilweise vom Auswärtigen Amt mitfinanziert wurden, zurückreisen konnten, wurden in Sonderflügen zurückgeholt. 260 solcher Flüge hatte das Auswärtige Amt dafür vollständig und zwölf teilweise bei
Airlines gechartert. Mit diesen Sonderflügen wurden rund 67.000 Menschen zurückgebracht. Die Passagiere müssen sich an den Kosten der Rückholaktion beteiligen. Jedoch liegen die vom Auswärtigen Amt aufgerufenen Preise zum Teil deutlich unter den tatsächlich angefallenen Kosten von insgesamt rund 95 Mio. Euro. Die Bundesregierung geht davon aus, dass sie 35 Prozent der Kosten durch EU-Mittel erstattet bekommt. Die Beteiligung der Passagiere soll rund 40 Prozent der Kosten decken – rechnerisch also rund 38 Mio. Euro. Bis Mitte Dezember hatten die Betroffenen jedoch erst rund 10,6 Mio. Euro gezahlt, wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage des Bundestagsabgeordneten Müller-Böhm (FDP) hervorgeht, die dem Bund der Steuerzahler vorliegt. Die Bundesregierung muss jetzt dafür Sorge tragen, dass die ausstehenden Zahlungsbescheide versendet werden. PB
Corona-Steuererhöhungen verhindern!
Corona belastet die öffentlichen Haushalte schwer. Die Staatsschulden steigen. Der politische Ruf nach Steuererhöhungen wird lauter. Steuererhöhungen zur Krisenfinanzierung wären aber der komplett falsche Weg. Was wir jetzt brauchen, ist eine schnelle Rückkehr des Wirtschaftswachstums. Raus aus der Kurzarbeit, zurück in die Gewinnzone, Investitionen in die Zeit nach Corona! Wenn das gelingt, wächst die Wirtschaft und damit die Besteuerungsbasis. Dann kann der Fiskus die Corona-Notkredite auch wieder tilgen.
Dass das möglich ist, hat die Zeit nach der Finanzkrise von 2008 bewiesen. Damals stieg die deutsche Schuldenquote zunächst auf über 80 Prozent des BIP. Doch Wachstum und Beschäftigung plus die vom BdSt erkämpfte Schuldenbremse ließen die Schuldenquote auf unter 60 Prozent im Jahr 2019 schrumpfen. Durch Corona steigt sie 2021 auf voraussichtlich 71 Prozent. Zweifellos ein massiver Zuwachs – aber deutlich weniger als nach der Finanzkrise bei einem derzeit sogar noch niedrigeren Zinsniveau! Kein Grund also für Steuererhöhungen, die einen wirtschaftlichen Erholungsprozess verhindern würden. MW
Unser Erfolg: Fristverlängerung für Steuererklärungen kommt
Die Abgabefrist für die Steuererklärungen 2019 wird verlängert: Wird die Steuererklärung, die das Jahr 2019 betrifft, von einem Berater angefertigt, soll es dafür bis Ende August 2021 Zeit geben. Darauf haben sich die finanzpolitischen Sprecher von CDU und SPD kurz vor Weihnachten verständigt. Wegen der zahlreichen Corona-Hilfsprogramme ist in vielen Steuerkanzleien die Zeit für die Steuererklärungen knapp. Deshalb hatte sich der BdSt bereits 2020 für eine Fristverlängerung eingesetzt, um den Beratern ausreichend Zeit für die Bearbeitung der Steuererklärungen zu geben und zugleich betroffene Unternehmen und Selbstständige bei den Anträgen zu den Corona-Programmen unterstützen zu können. Das Bundesfinanzministerium gewährte mit BMF Schreiben vom 21. Dezember 2020 jedoch zunächst lediglich eine Verlängerung bis Ende März 2021. Das stieß auf deutliche Kritik – auch seitens des BdSt. Nun soll in einem der nächsten Steuergesetzgebungsverfahren eine Fristverlängerung bis Ende August festgelegt werden. IK
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