Renten dürfen nicht doppelt besteuert werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht wiederholt klargestellt. Das heißt, wurden die Beiträge zur Rentenversicherung aus bereits versteuertem Einkommen gezahlt und bei Auszahlung der Rente erneut besteuert, ist das unzulässig. Wie genau eine solche Doppelbesteuerung berechnet wird, ist Gegenstand mehrerer Gerichtsverfahren. Der Bundesfinanzhof hat bereits angekündigt, sich indiesem Jahr mit der Rechtsfrage zu befassen. Ein Termin zur mündlichen Verhandlung wird in Kürze erwartet, sodass im Sommer ein Urteil zur BdSt-Musterklage vorliegen könnte.
Viele Senioren berufen sich auf die Klage und haben gegen ihren Einkommensteuerbescheid bereits Einspruch eingelegt, weil sie in ihrem Fall eine Doppelbesteuerung vermuten. Hat unsere Klage Erfolg, könnten ihnen die zu viel gezahlten Steuern erstattet werden, so die Theorie. In der Praxis versuchen die Finanzämter jedoch, die Senioren noch kurzfristig aus dem Einspruchsverfahren zu drängen. Einige Finanzämter verlangen, dass die Senioren die Doppelbesteuerung nachweisen oder den Einspruch zurücknehmen. Das ist aus Sicht des BdSt aber unredlich, denn wie eine Doppelbesteuerung berechnet wird, ist gerade Gegenstand des Rechtsstreits. Zudem ist im Gesetz nicht vorgesehen, dass der Rentner etwas beweisen muss. Es genügt, wenn er sich aufdie Gerichtsverfahren beruft (§ 363 Abs. 2 AO). Deshalb sollten Senioren darauf beharren, dass das Ruhen ihres Einspruchsverfahrens bis zu einem Urteil vom Finanzamt akzeptiert wird und ihren Einspruch nicht zurücknehmen. Dazu sollten die Aktenzeichen – soweit nicht bereits erfolgt – der laufenden Gerichtsverfahren genannt werden (BFH – X R 20/19 und X R 33/19 sowie FG Saarland – 3 K 1072/20)
Mit unserem Musterbrief Einspruch einlegen Senioren, die gerade erst ihren Einkommensteuerbescheid erhalten haben (nicht älter als einen Monat) können sich ebenfalls noch an die laufenden Klagen anhängen. Dazu kann kostenfrei beim Finanzamt Einspruch eingelegt werden. Eine Vorlage kann beim BdSt unter info@steuerzahler.de angefordert werden.
Isabel Klocke
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