Homeoffice, jetzt bei der Steuererklärung ansetzen
Viele Arbeitnehmer arbeiten aktuell im Homeoffice. Das kann zu Entlastungen bei der Steuer führen. Wer bereits im Vorjahr von zu Hause aus tätig war, kann jetzt bei der Einkommensteuererklärung für das Jahr 2020 pro Tag im Homeoffice 5 Euro, maximal 600 Euro im Jahr, ansetzen. Das gilt auch, wenn kein extra Arbeitszimmer zur Verfügung stand, sondern am Ess- oder Küchentisch gearbeitet wurde. Wer ein separates Arbeitszimmer hat und wegen der Corona- Pandemie dort arbeiten musste, kann zwischen der Homeoffice-Pauschale und dem Nachweis der Einzelkosten wählen. Die maximal 600 Euro wirken sich aber nur dann steuermindernd aus, wenn der Arbeitnehmer noch weitere Werbungskosten hat. Denn dazu müssen alle beruflichen Ausgaben zusammen die Werbekosten-Pauschale von 1.000 Euro im Jahr übersteigen. Diese Pauschale wird bei jedem Arbeitnehmer ohnehin abgezogen. Zu den Werbungskosten zählen z. B. die Entfernungspauschale für den Weg zur Arbeit, selbst gezahlte Fortbildungskosten, Ausgaben für Berufsbekleidung oder Fachliteratur. Eingetragen werden die Werbungskosten bei Arbeitnehmern in der Anlage N der Einkommensteuererklärung. Weil es für die Homeoffice-Pauschale noch keine Zeile in den Steuervordrucken gibt, können die Ausgaben bei den weiteren Werbungskosten vermerkt werden, z.B. in der Zeile 48 des Steuerformulars. Außerdem sollte beachtet werden, dass Fahrtkosten für den Arbeitsweg und die Homeoffice-Pauschale nicht parallel angesetzt werden dürfen. Wer vormittags zu Hause arbeitet und nachmittags ins Büro wechselt oder zum Kunden fährt, darf die Homeoffice-Pauschale für diesen Tag nicht absetzen. Hier werden dann aber die Fahrtkosten bei der Entfernungspauschale bzw. den Reisekosten anerkannt.
Alles zum Thema Homeoffice und Steuern erklärt der Bund der Steuerzahler im BdSt INFO-Service Nr. 7 (www.steuerzahler.de). Julia Jirmann
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