Das Bundessozialministerium will zügig allen Selbstständigen eine Altersvorsorgepflicht auferlegen. Hierzu will es noch im ersten Halbjahr 2020 gesetzliche Fakten schaffen, die Pflicht soll dann ab Januar 2024 greifen. Eckpunkte des Ministeriums sehen vor, dass sowohl haupt- als auch nebenberuflich Selbstständige (außer geringfügig selbstständig Tätige) in die gesetzliche Rentenkasse einzahlen müssen – entweder pauschal den vollen Regelbeitrag von derzeit rund 600 Euro monatlich oder alternativ einkommensbezogen. Ein Wechsel zwischen den Alternativen soll möglich sein. Betroffen sind dann alle neuen Selbstständigen, die gründerfreundliche Nachlässe erhalten sollen, und junge Bestandsunternehmer unter 35 Jahren. Im Gegenzug steht den Pflichtversicherten das volle Leistungsspektrum der Rentenkasse offen. Wer allerdings einen Basisrentenvertrag, wie eine Rürup-Rente, vorweisen kann, die dieselben Risiken abdeckt wie die gesetzliche Rente und auch mit genauso hohen Beiträgen wie bei einer Rentenpflicht finanziert wird, erhält ein Befreiungsrecht vom Versicherungszwang bei der gesetzlichen Rentenkasse. Hohe Hürden für Befreiungsrecht
Alles in allem sieht der BdSt die Vorschläge des Bundessozialministeriums kritisch. Vor allem die sehr eingeengten und strikten Vorgaben für das Befreiungsrecht von der Rentenversicherungspflicht schränken die private Wahlfreiheit der Selbstständigen bei der Form ihrer Absicherung im Alter extrem ein. Hier muss nachgebessert werden, denn auch Immobilien sollten als bestehende Altersabsicherung eingebunden werden können. Zudem könnten Klein- und Kleinstunternehmer durch die hohen Beitragspflichten schnell in Not geraten, bis hin zur Insolvenz. Die von der Politik gewollte Unterstützung der Gründerkultur würde dadurch konterkariert. Vorerst bleibt abzuwarten, ob sich das Ministerium mit seinem ambitionierten Zeitplan noch vor der Bundestagswahl durchsetzen kann. Auf Basis des genauen Gesetzentwurfes wird sich der BdSt sodann für möglichst großzügige und praxistaugliche Regelungen für Selbstständige und Existenzgründer einsetzen. Sebastian Panknin
Zeitplan des Bundesozialministeriums: Februar 2021 Beschluss der Bundesregierung Mai 2021 Verabschiedung Bundestag und Bundesrat Januar 2024 Inkrafttreten
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