Einkommensteuer

Veräußerungsgewinn bei Gold Inhaberschuldverschreibungen

Der Gewinn aus der Veräußerung an der Börse gehandelter Inhaberschuldverschreibungen, die einen Anspruch gegen die Emittentin auf Lieferung physischen Goldes verbrieften und den aktuellen Goldpreis abbildeten (z. B. Gold Bullion Securities), ist jedenfalls dann nicht steuerpflichtig, wenn die Emittentin verpflichtet ist, das ihr zur Verfügung gestellte Kapital nahezu vollständig zum Erwerb von Gold einzusetzen.

Dies gilt – entgegen der Meinung der Finanzverwaltung – auch dann, wenn der Inhaber bei der Kündigung der Schuldverschreibungen statt der Lieferung des verbrieften Goldes die Auszahlung des Erlöses aus dem Verkauf des für ihn hinterlegten Goldes verlangen kann.

Urteil des Bundesfinanzhofs vom 16. Juni 2020,
Aktenzeichen VIII R 7/17.


Sonstiges

Essenszuschüsse in Form von Restaurantschecks sind Sachbezüge

Essenszuschüsse des Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer in Form von Restaurantschecks bis zu einem Nennwert von 6,57 Euro können in Höhe des amtlichen Sachbezugswerts von derzeit 3,47 Euro und müssen nicht mit dem in der Regel höheren Nennwert der Schecks der Besteuerung unterworfen werden.

Im Urteilsfall hatte ein Unternehmen seinen Mitarbeitern zusätzlich zu deren Gehalt diverse Leistungen zukommen lassen, u. a. Essenszuschüsse in Form von Restaurantschecks. Vertraglich wurde hierzu geregelt, dass pro Arbeitstag lediglich ein Restaurantscheck für eine Mahlzeit einlösbar sein sollte. Als Mahlzeit seien darüber hinaus nur diejenigen Lebensmittel anzuerkennen, die zum unmittelbaren Verzehr geeignet oder zum Verbrauch während der Essenspause bestimmt seien.

Das Finanzamt stellte bei einer durchgeführten Lohnsteueraußenprüfung fest, dass die Restaurantschecks nicht nur bei regionalen Partnern, sondern auch in überregionalen Einrichtungen eingelöst wurden. Zudem sei aus Sicht des Finanzamts fraglich, ob die Arbeitnehmer mit den Restaurantschecks tatsächlich nur Lebensmittel erwarben, die zum unmittelbaren Verzehr geeignet waren, da einige Kooperationspartner überregionale Supermärkte mit einem sehr umfangreichen Sortiment waren. Das Finanzgericht Sachsen-Anhalt stellte sich auf die Seite des klagenden Unternehmens. Nach Ansicht des Gerichts habe das Finanzamt zu Unrecht die Nennwerte der Essensgutscheine als Bemessungsgrundlage für die vom Arbeitgeber übernommene pauschalierte Lohnsteuer angesetzt. Es seien vielmehr die Sachbezugswerte der Besteuerung zu Grunde zu legen.

Dem Urteil ist zu entnehmen, dass Restaurantschecks als Mahlzeitengestellung auch dann anzuerkennen sind, wenn sie nicht nur in Gaststätten, sondern auch in Supermärkten einlösbar sind. Voraussetzung ist, dass die Einlösbarkeit auf den Erwerb von „Mahlzeiten” bzw. Nahrungsmitteln, die für den direkten Verzehr bestimmt sind, begrenzt ist. Alkohol, Tabakwaren und „non food” müssen ausgenommen sein. Der Arbeitgeber ist zudem nicht verpflichtet, sich für jeden eingelösten Restaurantscheck den Kassenbon vom Arbeitnehmer vorlegen zu lassen, geschweige denn diesen aufzubewahren. Auch treffen den Arbeitgeber keine weitergehenden Kontrollpflichten in Bezug auf die Einhaltung der wechselseitig vereinbarten Einlösebeschränkung von nur einem Restaurantscheck pro Tag.

Urteil des Finanzgerichts Sachsen-Anhalt vom 14. November 2019, Aktenzeichen 2 K 768/16.


Einkommensteuer

Verkauf über eBay

Erlöse aus den Verkäufen im Rahmen der privaten Vermögensverwaltung über den Internethandel, z. B. über eBay, sind steuerfrei, wenn zwischen Anschaffung und Veräußerung eines beweglichen Wirtschaftsgutes mehr als ein Jahr liegt. Von der Besteuerung ausgenommen sind Wirtschaftsgüter des täglichen Gebrauchs, z. B. Möbel oder Hausrat.

Werden privat und ohne Veräußerungsabsicht angeschaffte bewegliche Wirtschaftsgüter veräußert, kann dies auch dann der letzte Akt der privaten Vermögensverwaltung und damit die Erlöse steuerfrei sein, wenn die Veräußerung über einen langen Zeitraum und in zahlreichen Einzelakten ausgeführt wird. Allein die Verwendung einer auch von gewerblichen Händlern genutzten Internetplattform führt zu keinem anderen Ergebnis.

Eine als gewerblich und damit steuerpflichtig anzusehende Verkaufstätigkeit über eBay kann nicht allein auf Grund eines langen Veräußerungszeitraums und der großen Anzahl an Verkäufen angenommen werden.

Urteil des Bundesfinanzhofs vom 17. Juni 2020, Aktenzeichen X R 18/19.


Lohnsteuer

Berufshaftpflichtversicherung bei angestellten Rechtsanwälten

Die Einbeziehung angestellter Rechtsanwälte in die Vermögensschaden- Haftpflichtversicherung einer Sozietät führt nur in Höhe des Prämienanteils, der auf die in § 51 Abs. 4 BRAO vorgeschriebene Mindestbemessungsgrundlage entfällt, zu steuerpflichtigem Arbeitslohn, wenn der angestellte Rechtsanwalt erst durch den Einbezug in die Sozietätsversicherung seiner Versicherungspflicht nach § 51 Abs. 1 Satz 1 BRAO genügt.

Haften die angestellten Anwälte im Außenverhältnis nicht für eine anwaltliche Pflichtverletzung, ist ihre Einbeziehung in den über die Mindestversicherungssumme hinausgehenden Versicherungsschutz der Sozietät allein dieser aus versicherungsrechtlichen Gründen geschuldet. Der hierauf entfallende Prämienanteil führt daher nicht zu Arbeitslohn.

Urteil des Bundeshofs vom 1. Oktober 2020, Aktenzeichen IV R 12/18.


Einkommensteuer

Behinderten-Pauschbeträge – Nachweis der Behinderung

Zum 1. Januar 2021 sind die Behinderten-Pauschbeträge, die an Stelle eines Einzelnachweises steuerlich geltend gemacht werden können, deutlich erhöht worden. Zum Nachweis der Behinderung ist nach dem Gesetzeswortlaut bei Steuerzahlern, deren Grad der Behinderung auf weniger als 50, aber mindestens 20 festgestellt worden ist, durch Vorlage einer Bescheinigung oder eines Bescheides der nachdem Sozialgesetzbuch zuständigen Behörde zu erbringen.



Das Bundesfinanzministerium hat jetzt als Nachweis der Behinderung eine Alternative zugelassen. Danach bestehen bei Steuerzahlern, denen wegen ihrer Behinderung Renten oder andere laufende Bezüge zustehen, keine Bedenken, wenn der Nachweis einer Behinderung alternativ durch den Rentenbescheid oder den die anderen laufenden Bezüge nachweisenden Bescheid erbracht wird. Damit wird die schon vor der Änderung der Behindertenpauschbeträge geltende Regelung beibehalten.
 
Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 1. März 2021, Aktenzeichen IV C 8 – S 2286 /19/10002 : 006.



Umsatzsteuer

Das Legen eines Hauswasseranschlusses unterliegt dem ermäßigten Umsatzsteuersatz. Dies gilt auch dann, wenn diese Leistung nicht von dem Wasserversorgungsunternehmen erbracht wird, das das Wasser liefert.

Ein Hauswasseranschluss ist die Verbindungsstelle zwischen der Wasserleitung des Versorgungsunternehmers und den Leitungen des Verbrauchers bzw. den Hauseinführungen. Das Legen eines Hauswasseranschlusses umfasst alle Leistungen, die der den Anschluss verlegende Unternehmer gegenüber seinem Leistungsempfänger
erbringt. Dabei umfasst die Begünstigung (ermäßigter Umsatzsteuersatz) auch übliche Nebenleistungen, wie z. B. den Bodenaushub, wenn diese von demselben Unternehmer erbracht werden und der Hauptleistung „Legen eines Hauswasseranschlusses“ ausschließlich und unmittelbar dienen.

Von der steuerlichen Begünstigung nicht erfasst sind dagegen Eingangsleistungen gegenüber dem Unternehmer, der die Leistung „Legen eines Hauswasseranschlusses“ erbringt. Ebenso wenig sind Leistungen begünstigt, die nicht oder nicht ausschließlich das Legen eines Hauswasseranschlusses betreffen. Insbesondere nicht begünstigt und damit dem Regelumsatzsteuersatz unterliegend sind Arbeiten, die der Herstellung eines Mehrfachanschlusses (Strom, Telekommunikation, Gas und Wasser) dienen.

Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 4. Februar 2021, Aktenzeichen III C 2 – S 7221/19/10004 : 001.


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